meist manchmal, selten oft

Vor allem nicht denen im Staatsdienst. FAZ: 3,2 Millionen Arbeitslose gelten nicht als arbeitslos. Na sowas. Neu ist das nicht, aber die vom Aufschwung am Arbeitsmarkt Besoffenen krakeelen halt meist lauter.

varta
Bild: gammateilchen (cc)

Wie prima es eine der reichsten Familien Deutschlands trotz der konsequenten Ausbeutung von Zwangsarbeitern sowie besten Verbindungen in die Häuser Goebbels und Hitler geschafft hat, der Entnazifizierung zu entgehen; wie die Markennamen BMW und Varta reingewaschen wurden und wie man heute (nicht) darüber spricht, erfährt der konsternierte Zuschauer in der sehenswerten Dokumentation “Das Schweigen der Quandts”. [via]

Muck gähnt.

Wubi gähnt

Malo gähnt

Auch mal besuchen: Die wunderbare Flickr-Gruppe “Yawning Cats”.

In der Berliner Zeitung von diesem Wochenende gab es ein Interview mit dem linkslibertären französischen Philosophen Michel Onfray. Themen: Das gespannte Verhältnis der Franzosen zu ihren Herrschern, Infantilismus und Schamlosigkeit des Nicolas Sarkozy, wie sich linke und rechte Ideologien im Liberalismus ergänzen und wie die Verweigerung der Anerkennung von Macht ebenjene negieren kann. Auch wenn ich ihm nicht überall zustimme, insbesondere im letzten Punkt (Spätestens seit Hartz IV sollte das Ausmaß staatlicher Sanktionsmöglichkeiten gegenüber “Verweigerern” bekannt sein), ist es eine Freude, das zu lesen. Ich frag mich ja, ob es solche “spritzigen” Intellektuellen auch in Deutschland gibt. Nö, im FAZ-Feuilleton wird lieber zum 112. Mal Jahre bleiern durchgekaut, wie moralisch verwahrlost Walsers Paulskirchenrede doch war. Oder nicht. Gäääähn. Irgendwie eher schlecht als recht denkbar, dass hierzulande mal jemand Bekanntes ungeschoren die Psychologie einer Angela Merkel analysiert. Die von Innenminister Schäuble mal ganz zu schweigen.

Na fein Leute, habt ihr’s doch noch geschafft. Kniet hernieder vor Springer und Spiegel, deren peinlicher Wortbruch-Rhetorik und der apokalyptisch-ewigen roten Gefahr, von der man sich in Hessen unerträglicherweise tolerieren (!) hätte lassen müssen. Ihr seid doch alle plemplem! Ich möchte ja mal wissen, was da so alles im Hintergrund lief. Diejenigen, die sonst den Apologeten des “geringeren Übels” geben, dürfen sich jetzt jedenfalls auf die Schulter klopfen, einem opportunistischen Widerling mit Hang zu Wirtschaftsradikalismus und rassistischem Populismus erneut zum Ministerpräsidentenamt verholfen zu haben. Wenn es das ist, was ihr wolltet… Es gibt nun für die SPD nachdrücklich kein Zurück von diesem Kurs der Distanz nach links. Dass sie das weiterhin nachhaltig schwächt, ist offensichtlich.

Seit einigen Monaten lebt Werner nun bereits im Haus, das Achim erbaut hat. Draußen drohen ihm Unbill und Schmähung. Viele Leute konnten ihn nicht leiden, haben ihn gemobbt und ihm bewaffnet aufgelauert. Er ist krankenhausreif geprügelt worden, seine Mutter wurde von denen umgebracht, sein Vater starb an der Trauer. Gehetzt floh er hierher — wohin denn auch sonst?

Werners Sachen liegen überall verstreut. Er bedient sich in Achims Kühlschrank, trägt Achims Sachen und schläft in Achims Bett. Achim wohnt derweil in der Abstellkammer, seine Frau und Kinder auf dem Dachboden, nur selten dürfen sie sich sehen. Allein den Familienhund und das Hausmädchen duldet Werner um sich. Die Frau macht sauber, der Hund schützt ihn. Werner gibt hier schon so lange den Ton an, als ob er immer schon hier gewesen wäre, fast als wäre es Vorsehung. Kein Zweifel: Er ist der Herr im Haus.

Machmal traut sich eines der Mitglieder von Achims Familie heraus, schreit und weint und haut Werner eine runter. Mitunter behaupten sie dabei, sie täten es, weil er sie ungerecht behandele. Pffft, selbst wenn dem so wäre, müssten sie ja wohl nicht gewalttätig werden, oder? Die sind einfach so. Das gleiche Pack wie die Rowdys vor dem Haus! Man kann sie vom Fenster aus erkennen, wenn man ganz genau hinschaut. Werner macht dann immer ein Riesentheater. Er brüllt und verpasst gleich der ganzen Bagage einen mit dem Gürtel, er tritt den Familienhund und streicht Achims Familie eine ganze Mahlzeit. Er zerschlägt die Vasen, verbrennt die Fotoalben und unternimmt auch sonst alles Erdenkliche um klarzustellen, dass er sich nichts bieten lassen wird, nun da er in diesem Haus wohnt. Man könnte doch so friedlich zusammenwohnen — und trotzdem wollen sie einfach nicht Ruhe geben. Dabei wäre es doch das einfachste für alle.

Manchmal kann ich mich nicht zurückhalten.

“I thought, Europe was a country”.

USB-Männer

Falls hier zufällig jemand von der Zielgruppe mitliest: Jens scheint Provider-Probleme zu haben. Devise: Abwarten …

Update: Da ist er wieder.

Es geht kurz mal nicht um die Online-, sondern die Telefonüberwachung.

Der große Lauschangriff ist nur bei schweren Straftaten mit einer Höchststrafe von mehr als fünf Jahren und bei konkreten Anhaltspunkten zulässig. Die Überwachung muss sofort unterbrochen werden, wenn die Belauschten private Gespräche führen. … Rechtliche Schranken: Das Bundesverfassungsgericht hat dem großen Lauschangriff äußerst enge Grenzen gesetzt. Das Urteil nennt die Privatwohnung ein „letztes Refugium“, ein Mittel zur Wahrung der Menschenwürde; dort habe der Einzelne das Recht, „in Ruhe gelassen zu werden“. (Zeit, Hervorhebungen von mir)

Dazu eine Statistik der Bundesnetzagentur (Klick zum Vergrößern):

Statistik der Bundesnetzagentur zur Telefonüberwachung

Man muss sich diese Zahlen vergegenwärtigen: Über 40.000 abgehörte Telefone in 2006, Tendenz: steigend. Wohlgemerkt: Es handelt sich nicht um abgehörte Gespräche, sondern Anschlüsse. Ein Telefongespräch wird immer von mindestens zwei Personen geführt. Die statistische Wahrscheinlichkeit, dass bei einem selber schonmal mitgehört wurde, ist also nicht gerade gering.

Um das noch einmal etwas weiter zu interpretieren: Ich kann mir nicht vorstellen, dass bei solchen Quantitäten die Überprüfung der Überwachungsumstände für viele Richter mehr ist als ein lästiges Ärgernis. Zu denken, dass die mehr machen, als ihren Heinz-Erich unter einen Wisch zu setzen, halte ich für naiv.

Zum jüngst erfolgten Urteil zur Online-Durchsuchung ist meine Meinung, dass es sich um einen Papiertiger handelt. Wenn das Bundesverfassungsgericht sagt,

(Die Onlinedurchsuchung ist nur dann verhältnismäßig), wenn bestimmte Tatsachen auf eine im Einzelfall drohende Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut hinweisen, selbst wenn sich noch nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit feststellen lässt, dass die Gefahr schon in näherer Zukunft eintritt.

Überragend wichtige Rechtsgüter sind zunächst Leib, Leben und Freiheit der Person. Ferner sind überragend wichtig solche Güter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen oder den Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen berührt.

dann ist das in meinen Augen so schwammig, dass das jetzt zu formulierende Gesetz später eine ähnliche Interpretationsbreite zulassen dürfte wie — zumindest bis vor kurzem — der “Terrorparagraph 129a”, mitsamt all den bizarren Blüten, die er trieb.

In vielen Medien und Blogs wurde das Urteil zur Onlinedurchsuchung als herbe Klatsche für Schäuble begrüßt. Ich sehe das nicht so und finde, wir müssen verdammt vorsichtig sein. Heute mögen die Schranken verhältnismäßig hoch wirken, aber wer weiß in welchem Maße wir in zehn Jahren an die Umstände gewöhnt sind?

[Update:] Lazy weist mich in den Kommentaren darauf hin, dass ich hier den Großen Lauschangriff und die Telefonüberwachung verwechsele. Ups, peinlich, stimmt natürlich. Mea Culpa.