Wenn man in einem Taxi sitzt, hat man wenig Einfluss darauf, wie der Zeitraum in der Fahrgastzelle akustisch bepinselt wird. Als Kunde weiß man ja nicht, ob der Taxifahrer einer dieser berüchtigten “Berliner Originale” ist, welcher etwa den Vorschlag, den Radiosender zu wechseln gleich als Angriff auf seine Souveränität wertet und loswettert (“Ick hab hier Hausrecht!”). Die Folgen eines eingeschnappten Fahrdienstleisters könnten furchtbar sein: Ist der Fahrer erzürnt, fährt er besonders langsam oder einen Umweg über mindestens zwei unnötige Stadtteile (“Is’ grade Berufsverkehr, den umfahr ick besser”) und nachher zahlt man dann noch entsprechend mehr und das ist dann extra bitter.
So fuhren wir zwar schnell und auf direktem Wege, aber vom Krakeelen brünftiger Puter und dem Geröhre trächtiger Bachen begleitet — im Radio lief der auf “RnB”-Musik spezialisierte Berliner Sender Kiss FM — von Friedrichshain nach Neukölln. Der noch junge Tag war verhangen, es nieselte, außer der per Ultrakurzwelle übermittelten grotesken Laute vernahm man nur das leise Kricken und Kracken des Taxifunks und die Empörungsbekundungen unseres kleinen Katers (unbekannt, ob sie nun dem Radioprogramm oder dem Ziel der Fahrt galten: einer Tierarztpraxis unseres Vertrauens).
Die Stunde war voll und auf “Kiss” kamen die Mary J. Blige unterbrechenden Wetter- und Verkehrsmeldungen, selbst noch unterbrochen von Nachrichten. Mit wenig Soul in der Stimme las eine Dame die Ereignisse des Tages vor.
In der letzten Sitzung des Bundesrats vor der Winterpause wurden heute noch einige Gesetze beschlossen, darunter auch das sogenannte BKA-Gesetz. Es sieht unter Anderem vor, dass Online-Durchsuchungen nur mit richterlicher Genehmigung angeordnet werden dürfen.
Falsch, stupid. Das Gesetz sieht zuerst mal vor, dass es Online-Untersuchungen überhaupt geben darf. Mal genauer hinschauen: Die Regierung bringt einen Misthaufen von einem üblen, grundgesetzwidrigen Gesetzespaket in die öffentliche Diskussion und schließlich ins Parlament ein. Und wie kanzelt man den Widerstand gegen die vor langer Zeit mal “Bundestrojaner” genannte neuerliche Invasion der Privatsphäre ab? Vermittlungsausschüsse, “Zurückrudern” genannte Lippenbekenntnisse. Der Staat geht zehn Schritte vor in Richtung des totalitären Überwachungsstaates und mit dem ach so tollen Richtervorbehalt wieder einen Schritt zurück, aber was in der Wahrnehmung der mit diesem Gesetz bedachten Masse klebenbleibt (nicht pauschal, aber in der Tendenz), ist nur der Schritt zurück. Die richterliche Überprüfung ist nichts weiter als Volksberuhigung und das weiß ein PR-geschulter Politiker auch, er kalkuliert damit. In der vorweihnachtlichen Zeit, die für die meisten Menschen eher Stress als Besinnung darstellt, ist es zudem noch einfacher so ein abartiges Gesetz an der Aufmerksamkeit der Bürger vorbei einzuführen.
Im nächsten Jahr sind Wahlen. Wie hoch wird der Prozentsatz der Wahlberechtigten sein, der an der Urne steht und sich des BKA-Gesetzes, der Vorratsdatenspeicherung, biometrischer Reisepässe, der §129a-Prozessfarcen, der Telefonüberwachungen und all der anderen Stachel im Fleisch der eigenen Privatsphäre erinnert?
Die Nachrichten waren vorbei und wir an unserem Ziel angelangt. Endlich. Es regnete nicht mehr, aber der Himmel war immer noch grau.
Es geht kurz mal nicht um die Online-, sondern die Telefonüberwachung.
Der große Lauschangriff ist nur bei schweren Straftaten mit einer Höchststrafe von mehr als fünf Jahren und bei konkreten Anhaltspunkten zulässig. Die Überwachung muss sofort unterbrochen werden, wenn die Belauschten private Gespräche führen. … Rechtliche Schranken: Das Bundesverfassungsgericht hat dem großen Lauschangriff äußerst enge Grenzen gesetzt. Das Urteil nennt die Privatwohnung ein „letztes Refugium“, ein Mittel zur Wahrung der Menschenwürde; dort habe der Einzelne das Recht, „in Ruhe gelassen zu werden“. (Zeit, Hervorhebungen von mir)
Dazu eine Statistik der Bundesnetzagentur (Klick zum Vergrößern):
Man muss sich diese Zahlen vergegenwärtigen: Über 40.000 abgehörte Telefone in 2006, Tendenz: steigend. Wohlgemerkt: Es handelt sich nicht um abgehörte Gespräche, sondern Anschlüsse. Ein Telefongespräch wird immer von mindestens zwei Personen geführt. Die statistische Wahrscheinlichkeit, dass bei einem selber schonmal mitgehört wurde, ist also nicht gerade gering.
Um das noch einmal etwas weiter zu interpretieren: Ich kann mir nicht vorstellen, dass bei solchen Quantitäten die Überprüfung der Überwachungsumstände für viele Richter mehr ist als ein lästiges Ärgernis. Zu denken, dass die mehr machen, als ihren Heinz-Erich unter einen Wisch zu setzen, halte ich für naiv.
Zum jüngst erfolgten Urteil zur Online-Durchsuchung ist meine Meinung, dass es sich um einen Papiertiger handelt. Wenn das Bundesverfassungsgericht sagt,
(Die Onlinedurchsuchung ist nur dann verhältnismäßig), wenn bestimmte Tatsachen auf eine im Einzelfall drohende Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut hinweisen, selbst wenn sich noch nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit feststellen lässt, dass die Gefahr schon in näherer Zukunft eintritt.
Überragend wichtige Rechtsgüter sind zunächst Leib, Leben und Freiheit der Person. Ferner sind überragend wichtig solche Güter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen oder den Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen berührt.
dann ist das in meinen Augen so schwammig, dass das jetzt zu formulierende Gesetz später eine ähnliche Interpretationsbreite zulassen dürfte wie — zumindest bis vor kurzem — der “Terrorparagraph 129a”, mitsamt all den bizarren Blüten, die er trieb.
In vielen Medien und Blogs wurde das Urteil zur Onlinedurchsuchung als herbe Klatsche für Schäuble begrüßt. Ich sehe das nicht so und finde, wir müssen verdammt vorsichtig sein. Heute mögen die Schranken verhältnismäßig hoch wirken, aber wer weiß in welchem Maße wir in zehn Jahren an die Umstände gewöhnt sind?
[Update:] Lazy weist mich in den Kommentaren darauf hin, dass ich hier den Großen Lauschangriff und die Telefonüberwachung verwechsele. Ups, peinlich, stimmt natürlich. Mea Culpa.

