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Hauptquartier der EU in Brüssel
Foto vom Hauptquartier der Europäischen Union in Brüssel: Ronn Aldaman (cc)

Der EU-Reformvertrag wird in den Medien auffällig selten inhaltlich besprochen. In der Telepolis gibt es nun aber ein sehr lesenswertes Interview (Teil 1, Teil 2, Teil 3 erscheint morgen) mit Karl Albrecht Schachtschneider, Juraprofessor an der Uni Erlangen-Nürnberg und Kläger gegen den Vertrag am Bundesverfassungsgericht, welches einem die Konsequenzen des Lissaboner Vertragswerks ziemlich aufrüttelnd vor Augen führt. Die wären beispielsweise

  • Demokratieverlust: Die Stimme eines Deutschen hat bei Wahlen zum EU-Parlament nur ein Zwölftel Gewicht verglichen mit der eines Bewohners von Malta.
  • “Ermächtigungsklauseln”: Im Gegensatz zum Grundgesetz können die Machthaber ohne größere Schwierigkeiten politische Grundsätze “on-the-fly” ändern. Das umfasst unter anderem die Sozial-, Bildungs- und Wirtschaftsgesetzgebung.
  • Zerstörung der Gewaltenteilung: Die obersten EU-Richter werden von Politikern ernannt. Zudem hat der Bürger kein Recht mehr, bei diesem Gericht Verfassungsbeschwerden einzulegen.
  • Krieg: Aufrüstung ist als zentrales Ziel festgeschrieben. Die EU will eine militärische Weltmacht werden.

Man muss sich nicht als Globalisierungsverängstigter beschimpfen lassen, wenn man gegen diesen Vertrag eingestellt ist, Demokrat trifft’s besser. Die Arroganz, mit der die Führer der EU-Staaten sich über den Willen ihrer Bewohner hinwegsetzen und glauben, mit neuem Namen könne man diese massive Einschränkungen der Bürgerrechte über den Kopf der Leute hinweg beschließen, macht mich schaudern. Hoffentlich ist die Klage erfolgreich, ansonsten sehe ich Übles auf uns zukommen.

Es geht kurz mal nicht um die Online-, sondern die Telefonüberwachung.

Der große Lauschangriff ist nur bei schweren Straftaten mit einer Höchststrafe von mehr als fünf Jahren und bei konkreten Anhaltspunkten zulässig. Die Überwachung muss sofort unterbrochen werden, wenn die Belauschten private Gespräche führen. … Rechtliche Schranken: Das Bundesverfassungsgericht hat dem großen Lauschangriff äußerst enge Grenzen gesetzt. Das Urteil nennt die Privatwohnung ein „letztes Refugium“, ein Mittel zur Wahrung der Menschenwürde; dort habe der Einzelne das Recht, „in Ruhe gelassen zu werden“. (Zeit, Hervorhebungen von mir)

Dazu eine Statistik der Bundesnetzagentur (Klick zum Vergrößern):

Statistik der Bundesnetzagentur zur Telefonüberwachung

Man muss sich diese Zahlen vergegenwärtigen: Über 40.000 abgehörte Telefone in 2006, Tendenz: steigend. Wohlgemerkt: Es handelt sich nicht um abgehörte Gespräche, sondern Anschlüsse. Ein Telefongespräch wird immer von mindestens zwei Personen geführt. Die statistische Wahrscheinlichkeit, dass bei einem selber schonmal mitgehört wurde, ist also nicht gerade gering.

Um das noch einmal etwas weiter zu interpretieren: Ich kann mir nicht vorstellen, dass bei solchen Quantitäten die Überprüfung der Überwachungsumstände für viele Richter mehr ist als ein lästiges Ärgernis. Zu denken, dass die mehr machen, als ihren Heinz-Erich unter einen Wisch zu setzen, halte ich für naiv.

Zum jüngst erfolgten Urteil zur Online-Durchsuchung ist meine Meinung, dass es sich um einen Papiertiger handelt. Wenn das Bundesverfassungsgericht sagt,

(Die Onlinedurchsuchung ist nur dann verhältnismäßig), wenn bestimmte Tatsachen auf eine im Einzelfall drohende Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut hinweisen, selbst wenn sich noch nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit feststellen lässt, dass die Gefahr schon in näherer Zukunft eintritt.

Überragend wichtige Rechtsgüter sind zunächst Leib, Leben und Freiheit der Person. Ferner sind überragend wichtig solche Güter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen oder den Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen berührt.

dann ist das in meinen Augen so schwammig, dass das jetzt zu formulierende Gesetz später eine ähnliche Interpretationsbreite zulassen dürfte wie — zumindest bis vor kurzem — der “Terrorparagraph 129a”, mitsamt all den bizarren Blüten, die er trieb.

In vielen Medien und Blogs wurde das Urteil zur Onlinedurchsuchung als herbe Klatsche für Schäuble begrüßt. Ich sehe das nicht so und finde, wir müssen verdammt vorsichtig sein. Heute mögen die Schranken verhältnismäßig hoch wirken, aber wer weiß in welchem Maße wir in zehn Jahren an die Umstände gewöhnt sind?

[Update:] Lazy weist mich in den Kommentaren darauf hin, dass ich hier den Großen Lauschangriff und die Telefonüberwachung verwechsele. Ups, peinlich, stimmt natürlich. Mea Culpa.